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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)​

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1. Geltungsbereich

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  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Immo-Aufmaß Löffler, Inhaber Marco Löffler, Unterdorfstraße 8, 78234 Engen – nachfolgend „Auftragnehmer“ – und seinen Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“.

  2. Auftraggeber können Verbraucher oder Unternehmer sein.

  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  4. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  5. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

  6. Individuelle Vereinbarungen sowie Angaben im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Leistungen und Leistungsumfang

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  1. Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:

  • Vor-Ort-Aufmaße von Wohnungen, Wohnhäusern, Mehrfamilienhäusern und gewerblich genutzten Immobilien,

  • Erstellung von Grundrissen und Bestandsplänen,

  • Wohn-, Nutz- und Grundflächenberechnungen nach dem jeweils vereinbarten Regelwerk, insbesondere nach der Wohnflächenverordnung oder DIN 277,

  • Ermittlung der Brutto-Grundfläche,

  • Erstellung und Aufbereitung von Aufteilungsplänen zur Vorbereitung einer Teilungserklärung,

  • digitale Bereitstellung der vereinbarten Unterlagen als PDF sowie, sofern ausdrücklich beauftragt, als DWG- oder IFC-Datei.

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und den darin genannten Berechnungsgrundlagen und Dateiformaten.

  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich bei den Leistungen nicht um eine hoheitliche, amtliche oder katasterrechtliche Vermessung.

  3. Grundstücksgrenzen, Eigentumsverhältnisse, baurechtliche Genehmigungen, Statik, Brandschutz, bauliche Mängel sowie die rechtliche Zulässigkeit bestehender oder geplanter Nutzungen werden nicht geprüft.

  4. Die Erstellung von Aufteilungsplänen stellt keine Rechtsberatung, notarielle Beratung oder Erstellung einer Teilungserklärung im rechtlichen Sinne dar. Die rechtliche Gestaltung und Beurkundung einer Teilungserklärung obliegt insbesondere einem Notar beziehungsweise den hierfür zuständigen fachkundigen Stellen.

  5. Die erstellten Unterlagen bilden grundsätzlich den bei dem Vor-Ort-Termin sichtbaren und zugänglichen tatsächlichen Zustand des Objekts ab.

  6. Verdeckte Bauteile, nicht zugängliche Bereiche, unbekannte Wandaufbauten und nachträglich vorgenommene Veränderungen können nur berücksichtigt werden, soweit sie erkennbar sind oder dem Auftragnehmer verlässliche Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

  7. Technisch unvermeidbare und branchenübliche Mess-, Rundungs-, Darstellungs- und Maßstabstoleranzen stellen keinen Mangel dar, soweit sie die vereinbarte Verwendung der Unterlagen nicht wesentlich beeinträchtigen.

  8. Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeiter, freie Aufmaßtechniker, fachkundige Dienstleister oder sonstige Erfüllungsgehilfen einsetzen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.

 

3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss

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  1. Angaben auf der Website, in Preisübersichten oder in Werbematerialien stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

  2. Anfragen über das Kontaktformular der Website, per Telefon, E-Mail oder WhatsApp sind zunächst unverbindlich.

  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein individuelles Angebot des Auftragnehmers in Textform annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag beziehungsweise einen verbindlichen Aufmaßtermin ausdrücklich bestätigt.

  4. Textform umfasst insbesondere Erklärungen per E-Mail oder WhatsApp, sofern der Absender und der Inhalt der Erklärung eindeutig erkennbar sind.

  5. Der Auftraggeber erhält vor oder spätestens bei Vertragsschluss Gelegenheit, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis zu nehmen.

  6. Bei Verträgen mit Verbrauchern werden zusätzlich die gesetzlichen Verbraucherinformationen und die Widerrufsbelehrung bereitgestellt.

  7. Telefonisch getroffene Vereinbarungen sollen aus Beweisgründen anschließend in Textform bestätigt werden.

 

4. Mitwirkungspflichten und Zugang zum Objekt

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  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer zum vereinbarten Termin Zugang zum Objekt und zu sämtlichen aufzumessenden Räumen, Geschossen, Nebenräumen, Kellern, Dachräumen, Balkonen, Terrassen und sonstigen Bereichen erhält.

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Beauftragung und zur Gewährung des Zutritts berechtigt ist oder die erforderliche Zustimmung des Eigentümers oder eines sonstigen Berechtigten vorliegt.

  3. Türen, Zugänge und aufzumessende Bereiche müssen frei zugänglich sein.

  4. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vorab auf besondere Gefahrenstellen, Schäden, Tiere, gesundheitliche Risiken oder sonstige außergewöhnliche Umstände hinzuweisen.

  5. Vorhandene Baupläne, Grundrisse, Genehmigungsunterlagen und sonstige für die Leistung relevante Informationen sind dem Auftragnehmer möglichst vor dem Termin vollständig zur Verfügung zu stellen.

  6. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Angaben und Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich, soweit deren Überprüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.

  7. Können einzelne Bereiche nicht betreten oder ordnungsgemäß aufgemessen werden, werden diese Bereiche entweder nicht bearbeitet oder nach Abstimmung mit dem Auftraggeber auf Grundlage vorhandener Unterlagen beziehungsweise nachvollziehbarer Annahmen angesetzt.

  8. Entsprechende Annahmen oder Schätzungen werden in den Unterlagen kenntlich gemacht, soweit sie für das Ergebnis relevant sind.

  9. Mehraufwand und Verzögerungen, die durch fehlende Zugänglichkeit, unvollständige Unterlagen, unrichtige Angaben oder nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, können nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

 

5. Flächenangaben und Änderungen des Leistungsumfangs

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  1. Angebote werden häufig auf Grundlage der vom Auftraggeber mitgeteilten Wohn-, Nutz- oder Brutto-Grundfläche, der Anzahl der Geschosse und sonstiger Objektangaben erstellt.

  2. Handelt es sich bei den angegebenen Flächen oder Mengen erkennbar um Schätzwerte, erfolgt die endgültige Abrechnung nach dem tatsächlich festgestellten Leistungsumfang und der vereinbarten Preisstruktur.

  3. Wird ein Preis je Quadratmeter Brutto-Grundfläche vereinbart, ist die im Rahmen der Bearbeitung ermittelte tatsächliche Brutto-Grundfläche für die Abrechnung maßgeblich.

  4. Ergibt sich vor Ort ein wesentlich größerer, abweichender oder zusätzlicher Leistungsumfang, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber.

  5. Zusätzliche Leistungen, die nicht bereits durch die vereinbarte mengenabhängige Vergütung erfasst sind, werden nur nach Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt.

  6. Änderungs- und Ergänzungswünsche nach Beginn oder Fertigstellung der Bearbeitung können zusätzlich berechnet werden, sofern sie nicht der Beseitigung eines vom Auftragnehmer zu vertretenden Mangels dienen.

 

6. Preise, Anfahrt und Zahlungsbedingungen

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  1. Sofern im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung kein abweichender Preis vereinbart wurde, gelten folgende Preise:

  • bis einschließlich 100 m² Brutto-Grundfläche: 400,00 Euro pauschal,

  • bei mehr als 100 m² bis einschließlich 500 m² Brutto-Grundfläche: 4,00 Euro je Quadratmeter der tatsächlich ermittelten Brutto-Grundfläche,

  • bei Objekten mit mehr als 500 m² Brutto-Grundfläche: Preis nach individueller Vereinbarung.

  1. Bei einer tatsächlichen Brutto-Grundfläche von mehr als 100 m² wird die gesamte ermittelte Brutto-Grundfläche mit 4,00 Euro je Quadratmeter berechnet.

  2. Beispiele:

  • 100 m² BGF: 400,00 Euro,

  • 125 m² BGF: 500,00 Euro,

  • 300 m² BGF: 1.200,00 Euro.

  1. Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  2. BGF ist die Abkürzung für Brutto-Grundfläche. Sie umfasst nicht nur die reine Wohn- oder Nutzfläche, sondern insbesondere auch Verkehrsflächen, Flure sowie die von Innen- und Außenwänden eingenommenen Flächen.

  3. Die Brutto-Grundfläche ist daher regelmäßig größer als die Wohn- oder Nutzfläche.

  4. Als grobe Orientierung können beispielsweise rund 80 m² Wohn- und Nutzfläche – abhängig von Bauweise, Wandstärken und Aufteilung – ungefähr 100 m² BGF entsprechen. Derartige Beispielwerte sind unverbindlich und stellen keine zugesicherte Flächengröße dar.

  5. Für jeden vereinbarten Vor-Ort-Termin wird zusätzlich folgende Anfahrtspauschale ab 78234 Engen berechnet:

  • bis einschließlich 50 km Entfernung: 29,00 Euro,

  • bei einer Entfernung von 51 km bis einschließlich 70 km: 49,00 Euro,

  • bei einer Entfernung von mehr als 70 km bis maximal 300 km: nach vorheriger Vereinbarung.

  1. Die maßgebliche Entfernung wird anhand der üblichen Straßenverbindung vom Unternehmenssitz in 78234 Engen bis zur Objektadresse als einfache Fahrt ermittelt.

  2. Die vereinbarte Anfahrtspauschale deckt grundsätzlich die Hin- und Rückfahrt für einen Vor-Ort-Termin ab.

  3. Zusätzliche Anfahrten, die aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, fehlender Zugänglichkeit, unvollständiger Mitwirkung oder sonstiger vom Auftraggeber zu vertretender Umstände erforderlich werden, können gesondert berechnet werden.

  4. Außergewöhnliche Nebenkosten, insbesondere kostenpflichtige Parkplätze, Maut-, Fähr- oder Übernachtungskosten, werden nur berechnet, wenn sie vorab mit dem Auftraggeber vereinbart wurden oder für diesen erkennbar erforderlich sind.

  5. Maßgeblich ist der im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannte Gesamtpreis beziehungsweise die dort vereinbarte Berechnungsgrundlage.

  6. Individuelle Preisvereinbarungen, Rabatte, Festpreise oder Preisobergrenzen haben Vorrang vor den vorstehenden Standardpreisen.

  7. Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.

  8. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto. Andere Zahlungsarten bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

  9. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.

  10. Der Auftraggeber kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Diese Einschränkung gilt nicht, wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

  11. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

 

7. Termine, Terminverschiebungen und Ausfallpauschale

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  1. Termine werden individuell vereinbart. Der Auftraggeber hat eine erforderliche Terminverschiebung oder Absage unverzüglich mitzuteilen.

  2. Eine Terminverschiebung oder Absage bis mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist grundsätzlich kostenfrei, sofern nicht bereits nicht stornierbare, außergewöhnliche Reise- oder Fremdkosten entstanden sind.

  3. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor seinem Beginn abgesagt oder verschoben, ist zum vereinbarten Termin niemand anwesend oder ist das Objekt beziehungsweise ein wesentlicher Teil davon nicht zugänglich, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale von 75,00 Euro berechnen.

  4. Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

  5. Der Auftragnehmer kann anstelle der Pauschale einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend machen, wenn er diesen konkret nachweist. Eine bereits berechnete Pauschale wird hierauf angerechnet.

  6. Muss der Auftragnehmer einen Termin aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Krankheit, Unfall, Verkehrsstörungen, gefährlicher Witterungsverhältnisse oder eines technischen Ausfalls verschieben, wird möglichst kurzfristig ein Ersatztermin vereinbart.

  7. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.

 

8. Bearbeitungs- und Lieferfristen

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  1. Die voraussichtliche Bearbeitungszeit wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung angegeben.

  2. Fehlt eine konkrete Angabe, werden die Unterlagen üblicherweise innerhalb von fünf bis zehn Werktagen nach dem vollständigen Vor-Ort-Aufmaß und dem Eingang aller erforderlichen Unterlagen bereitgestellt.

  3. Bearbeitungs- und Lieferzeiten sind unverbindliche Planungsangaben, sofern ein Termin nicht ausdrücklich als verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart wurde.

  4. Eine vereinbarte Bearbeitungsfrist beginnt erst, wenn

  • der Vor-Ort-Termin vollständig durchgeführt wurde,

  • sämtliche erforderlichen Unterlagen und Informationen vorliegen,

  • offene Entscheidungen des Auftraggebers getroffen wurden und

  • eine gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.

  1. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglicher Änderungswünsche oder sonstiger nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Umstände verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

  2. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit, unvorhersehbaren technischen Störungen, Strom- oder Internetausfällen, behördlichen Maßnahmen, außergewöhnlichen Verkehrs- oder Witterungsverhältnissen und vergleichbaren Umständen.

  3. Wird erkennbar, dass ein ausdrücklich verbindlich vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

 

9. Bereitstellung der Unterlagen

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  1. Die vereinbarten Aufmaßunterlagen werden grundsätzlich digital per E-Mail als PDF-Datei bereitgestellt.

  2. DWG- oder IFC-Dateien werden nur bereitgestellt, wenn diese Dateiformate ausdrücklich beauftragt wurden.

  3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, eine korrekte und empfangsbereite E-Mail-Adresse anzugeben und auch den Spam- beziehungsweise Junk-Ordner zu kontrollieren.

  4. Bei bearbeitbaren DWG- oder IFC-Dateien kann eine vollständige Kompatibilität mit jeder Software, Programmversion oder individuellen Systemumgebung nicht gewährleistet werden.

  5. Besondere Versions-, Format- oder Schnittstellenanforderungen müssen vor Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden.

  6. Ausdrucke, Datenträger, Sonderformate, zusätzliche Dateiumwandlungen oder nachträgliche Exporte sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

 

10. Prüfung, Abnahme und Mängelrechte

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  1. Der Auftraggeber wird gebeten, die übermittelten Unterlagen zeitnah auf die richtige Objektbezeichnung, Vollständigkeit, Raumzuordnung und offensichtliche Unstimmigkeiten zu prüfen.

  2. Festgestellte Unstimmigkeiten oder Mängel sollen dem Auftragnehmer möglichst konkret unter Angabe des betroffenen Raums, Geschosses, Maßes oder Berechnungspunkts mitgeteilt werden.

  3. Bei berechtigten Mängeln stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Mängelrechte zu.

  4. Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist durch Korrektur, Nachbesserung oder erneute Bereitstellung der Unterlagen zu beseitigen.

  5. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die für eine Nachbesserung erforderlichen Informationen und, sofern notwendig, einen erneuten Zugang zum Objekt zu ermöglichen.

  6. Änderungen, die ausschließlich auf nachträglich mitgeteilten Tatsachen, unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers, nach dem Aufmaß erfolgten baulichen Veränderungen oder nachträglich geänderten Anforderungen beruhen, stellen keinen Mangel dar und können zusätzlich berechnet werden.

  7. Die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt.

 

11. Haftung

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  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

  • nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,

  • bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie

  • soweit der Auftragnehmer ausdrücklich eine Garantie übernommen hat.

  1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Auftragnehmer nur auf den vorhersehbaren und für diese Art von Vertrag typischerweise eintretenden Schaden.

  2. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

  3. Im Übrigen ist die Haftung für Schäden aufgrund einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

  4. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, freien Aufmaßtechniker, Dienstleister und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

  5. Eine bestimmte Entscheidung, Genehmigung oder Anerkennung durch Banken, Versicherungen, Makler, Notare, Behörden, Gerichte oder sonstige Dritte wird nicht geschuldet und nicht garantiert.

  6. Der Auftragnehmer haftet nach den vorstehenden Bestimmungen für die vertragsgemäße und fachgerechte Erstellung der beauftragten Unterlagen.

  7. Die Unterlagen dürfen nur für den vereinbarten Zweck und unter Berücksichtigung des dokumentierten Aufmaßstichtags verwendet werden.

  8. Für Schäden aufgrund einer zweckwidrigen Verwendung, eigenmächtiger Änderungen, einer Verwendung für andere Objekte oder nicht mitgeteilter baulicher Veränderungen haftet der Auftragnehmer nicht, soweit er diese Umstände nicht zu vertreten hat.

 

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

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  1. Die vom Auftragnehmer erstellten Grundrisse, Pläne, Berechnungen, Zeichnungen, Darstellungen und sonstigen Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

  2. Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich grundsätzlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck.

  3. Der Auftraggeber darf die Unterlagen im Rahmen dieses Zwecks insbesondere an Eigentümer, Käufer, Mieter, Banken, Versicherungen, Makler, Architekten, Planer, Notare, Behörden, Gerichte und sonstige am jeweiligen Projekt beteiligte Stellen weitergeben.

  4. Eine Weiterveräußerung der Unterlagen als eigenständiges Produkt, die Verwendung für andere Objekte, eine Veröffentlichung zu fremden geschäftlichen Zwecken oder eine wesentliche inhaltliche Bearbeitung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

  5. Änderungen durch Dritte müssen als solche kenntlich gemacht werden.

  6. Hinweise auf den Ersteller dürfen nicht irreführend entfernt oder verändert werden.

  7. Bis zur vollständigen Bezahlung dürfen die Unterlagen nur zur Prüfung verwendet werden, sofern der Auftragnehmer keine vorzeitige Nutzung gestattet.

 

13. Datenschutz

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Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen und der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.

 

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

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  1. Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert bereitgestellten Widerrufsbelehrung.

  3. Soll die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür eine gesonderte Erklärung des Verbrauchers erforderlich.

 

15. Verbraucherstreitbeilegung

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Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und derzeit nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

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  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers vereinbart.

  4. Gleiches gilt gegenüber Unternehmern, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz beziehungsweise gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung erfüllt sind.

 

17. Schlussbestimmungen

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  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

  3. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

Immo-Aufmaß Löffler
Inhaber Marco Löffler
Unterdorfstraße 8
78234 Engen

Stand: Juli 2026

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